Kundenkarteninfo

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Treue wird belohnt!

Die Autohaus Riemann Bonuscard

Mit der Riemann-Bonuscard können Sie bei Ihren Besuchen in unseren Werkstätten bares Geld sparen. Bei jeder Reparatur, Inspektion oder Hauptuntersuchung werden Ihnen Punkte gutgeschrieben, die Sie jederzeit einlösen können.

Je älter Ihr Fahrzeug ist, desto mehr Punkte erhalten Sie für den bei uns getätigten Lohnumsatz. Das entspricht in der Spitze bis zu 18 Prozent Nachlass auf alle Lohnleistungen.

Sie können die Bonuscard sowohl im Volvo- als auch im Kia-Autohaus einlösen.

Die Punkte werden auf den von Ihnen getätigten Netto-Lohnumsatz nach folgender Tabelle vergeben:

Bei jeder Buchung von Sammelpunkten auf Ihre Karte wird Ihnen der aktuelle Stand angezeigt. Natürlich können Sie uns jederzeit kontaktieren, wenn Sie Ihren aktuellen Kontostand erfahren möchten.

** Methode: Das Jahr der Erstzulassung Ihres Autos wird vom aktuellen Kalenderjahr subtrahiert.

 

So werden Ihre Punkte berechnet

Punkten Sie!
Sie können bei jedem Werkstattbesuch Bonuspunkte sammeln. Für Ihren Lohnumsatz erhalten Sie Bonuspunkte – abhängig vom Alter Ihres Fahrzeuges:

10 % 0-3 Jahre
12 % 4-5 Jahre
14 % 6-7 Jahre
16 % 8-9 Jahre 
18% 10 Jahre und älter

Beispielrechnung:

Fahrzeugalter: 5 Jahre
Lohnumsatz: 100,00 €

Ihr Fahrzeug ist 5 Jahre alt. Das bedeutet für Ihr Punktekonto, Sie bekommen 12 % des Lohnumsatzes als Bonuspunkte gutgeschrieben.

100,00 € = 10.000 Cent x 12 % = 1.200 Bonuspunkte

Ab einem Punktestand von 5.000 (Gegenwert 50,- €) können Sie die Punkte in Form einer Prämie oder eines Rabatts auf die nächste Rechnung einlösen. 

Beantragen Sie jetzt unsere Autohaus Riemann Bonuskarte!

Hier können Sie sich alle wichtigen Informationen zur Kundenkarte herunterladen oder auch gleich die Kundenkarte beantragen!

AGBs zur Bonuskarte:

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Autohaus Riemann Bonuskarte

DIE ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER ARBK

1. Die ARBK wird vom Autohaus Riemann kostenfrei an Endverbraucher (Privat-Kunden) herausgegeben, sofern ein vollständig ausgefüllter Antrag vorliegt (inklusive Nutzung der E-Mail-Adresse gem. Einwilligung in die Datenschutzerklärung der Firma Riemann).

2. Autohaus Riemann bleibt Eigentümer der Karte. Die Karte ist auf den Kunden und auf das Fahrzeug bezogen. Es besteht kein Anspruch auf Übertragung bzw. Nutzung des Guthabens für eine andere Person und/oder ein anderes Fahrzeug.

3. Bonifiziert werden volle Euro-Beträge. Eingelöste RIEMANN-TALER werden nicht erneut bonifiziert.

4. Umsätze aus folgenden Dienstleistungen nehmen nicht am Bonussystem teil:

  • Unfallschäden
  • Garantie- und Kulanzreparaturen
  • Lackierarbeiten und deren Vorbereitung
  • Festpreisangebote
  • Aktionsangebote
  • Rabattvereinbarungen

5. Sobald sich ein Guthaben an RIEMANN-TALERN im Gegenwert von 50,- € auf der Karte befindet, können diese eingelöst werden.

6. RIEMANN-TALER werden immer dann gutgeschrieben, wenn bei Rechnungserstellung gleichzeitig die BONUSKARTE vorliegt.

7. RIEMANN-TALER werden nur für Leistungen gutgeschrieben, bei denen dies rechtlich zulässig ist.

8. Eine Auszahlung von RIEMANN-TALERN in Euro (z. B. in bar oder per Überweisung) kann nicht erfolgen.

9. Verlust der Karte: Um Missbrauch zu verhindern verpflichtet sich der Karteninhaber den Verlust der Karte nach Bekanntwerden unverzüglich dem Herausgeber mitzuteilen. Bei Verlust der Karte leistet der Karteninhaber einen Schadenersatz von 5,- Euro.

10. Das Vertragsverhältnis kann von beiden Seiten jederzeit mit einer Frist von 7 Tagen gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

11. Die gespeicherten RIEMANN-TALER verfallen 36 Monate nach der letzten Buchung. Ein Anspruch auf Fortführung des Guthabens nach Ablauf dieser Frist hat der Karteninhaber nicht.

12. Der Gewährung der RIEMANN-TALER ist eine freiwillige Leistung vom Autohaus Riemann. Ein rechtlicher Anspruch besteht nicht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

13. Ich akzeptiere im Rahmen der genannten Nutzungsfelder mindestens die Nutzung meiner E-Mail-Adresse.

 

14. Die Berechnung der RIEMANN-TALER erfolgt nach folgendem Schema:

Die RIEMANN-TALER werden auf den von Ihnen getätigten Netto-Lohnumsatz nach folgender Tabelle vergeben:

** Methode: Das Jahr der Erstzulassung Ihres PKW wird vom aktuellen Kalenderjahr subtrahiert.