Kundenkarteninfo

Erhalten Sie hier die wichtigsten Informationen zu unserer Kundenkarte.


Treue wird belohnt!

Die Autohaus Riemann Bonuskarte

Seit über 70 Jahren bietet das Autohaus Riemann nun schon Dienstleistungen rund um das Automobil an.

Wir möchten unseren Stammkunden DANKE sagen und geben ab sofort die Autohaus Riemann BONUSKARTE (ARBK) heraus.

Reduzieren Sie die Fahrzeugkosten erheblich, indem Sie mit unserer BONUSKARTE RIEMANN-TALER sammeln und als Zahlungsmittel verwenden.

Je älter Ihr Fahrzeug ist, desto mehr RIEMANN-TALER erhalten Sie für den bei uns getätigten Lohnumsatz. Das entspricht in der Spitze bis zu 18 Prozent Nachlass auf alle Lohnleistungen!

Sie können die BONUSKARTE sowohl im VOLVO- als auch im KIA AUTOHAUS einlösen.

Die RIEMANN-TALER werden auf den von Ihnen getätigten Netto- Lohnumsatz nach folgender Tabelle vergeben:

Bei jeder Buchung von RIEMANN-TALERN auf Ihre Karte wird Ihnen der aktuelle Stand angezeigt. Natürlich können Sie uns jederzeit kontaktieren, wenn Sie Ihren aktuellen Kontostand erfahren möchten.

Durch weitere Zusatzaktionen werden wir die Attraktivität der Autohaus Riemann BONUSKARTE ständig erhöhen!

** Methode: Das Jahr der Erstzulassung Ihres PKW wird vom aktuellen Kalenderjahr subtrahiert.

Beantragen Sie jetzt unsere Autohaus Riemann Bonuskarte!

Hier können Sie sich alle wichtigen Informationen zur Kundenkarte herunterladen oder auch gleich die Kundenkarte beantragen!

AGBs zur Bonuskarte:

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Autohaus Riemann Bonuskarte

DIE ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER ARBK

1. Die ARBK wird vom Autohaus Riemann kostenfrei an Endverbraucher (Privat-Kunden) herausgegeben, sofern ein vollständig ausgefüllter Antrag vorliegt (inklusive Nutzung der E-Mail-Adresse gem. Einwilligung in die Datenschutzerklärung der Firma Riemann).

2. Autohaus Riemann bleibt Eigentümer der Karte. Die Karte ist auf den Kunden und auf das Fahrzeug bezogen. Es besteht kein Anspruch auf Übertragung bzw. Nutzung des Guthabens für eine andere Person und/oder ein anderes Fahrzeug.

3. Bonifiziert werden volle Euro-Beträge. Eingelöste RIEMANN-TALER werden nicht erneut bonifiziert.

4. Umsätze aus folgenden Dienstleistungen nehmen nicht am Bonussystem teil:

  • Unfallschäden
  • Garantie- und Kulanzreparaturen
  • Lackierarbeiten und deren Vorbereitung
  • Festpreisangebote
  • Aktionsangebote
  • Rabattvereinbarungen

5. Sobald sich ein Guthaben an RIEMANN-TALERN im Gegenwert von 50,- € auf der Karte befindet, können diese eingelöst werden.

6. RIEMANN-TALER werden immer dann gutgeschrieben, wenn bei Rechnungserstellung gleichzeitig die BONUSKARTE vorliegt.

7. RIEMANN-TALER werden nur für Leistungen gutgeschrieben, bei denen dies rechtlich zulässig ist.

8. Eine Auszahlung von RIEMANN-TALERN in Euro (z. B. in bar oder per Überweisung) kann nicht erfolgen.

9. Verlust der Karte: Um Missbrauch zu verhindern verpflichtet sich der Karteninhaber den Verlust der Karte nach Bekanntwerden unverzüglich dem Herausgeber mitzuteilen. Bei Verlust der Karte leistet der Karteninhaber einen Schadenersatz von 5,- Euro.

10. Das Vertragsverhältnis kann von beiden Seiten jederzeit mit einer Frist von 7 Tagen gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

11. Die gespeicherten RIEMANN-TALER verfallen 36 Monate nach der letzten Buchung. Ein Anspruch auf Fortführung des Guthabens nach Ablauf dieser Frist hat der Karteninhaber nicht.

12. Der Gewährung der RIEMANN-TALER ist eine freiwillige Leistung vom Autohaus Riemann. Ein rechtlicher Anspruch besteht nicht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

13. Ich akzeptiere im Rahmen der genannten Nutzungsfelder mindestens die Nutzung meiner E-Mail-Adresse.

 

14. Die Berechnung der RIEMANN-TALER erfolgt nach folgendem Schema:

Die RIEMANN-TALER werden auf den von Ihnen getätigten Netto-Lohnumsatz nach folgender Tabelle vergeben:

** Methode: Das Jahr der Erstzulassung Ihres PKW wird vom aktuellen Kalenderjahr subtrahiert.