Dienstwagenbesteuerung

Ihre Möglichkeiten der Dienstwagenbesteuerung

Ein Dienstwagen bietet Arbeitgebern und Arbeitnehmern viele Vorteile. Der Arbeitgeber trägt sämtliche Kosten, kann diese jedoch anschließend von der Steuer absetzen und erhält auch die Umsatzsteuer vom Finanzamt zurück.

Für den Arbeitnehmer fallen keine Kosten an, sofern er den Dienstwagen nicht privat nutzt. Im Falle einer privaten Nutzung greift die Dienstwagenbesteuerung, die sich auf zwei Wegen berechnen lässt. Pauschal den Bruttolistenpreis anzusetzen und monatlich 1% von diesem Preis zu versteuern ist eine Möglichkeit.

Zusätzlich fallen hier für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte 0,03% des Bruttolistenpreises an. Sie können optional auch ein Fahrtenbuch führen und die Besteuerung nach den tatsächlichen Kosten ermitteln.

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